Am 16.03.2020 hat die Bundesregierung "Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie“ veröffentlicht. Darin heißt es: Zu verbieten sind Zusammenkünfte in Kirchen...Dies bedeutet, dass Trauerfeiern nur noch auf dem Friedhof und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen.
Seit dem 17.03.2020 gilt außerdem eine „Allgemeinverfügung“ des Landkreises, in welcher es wörtlich heißt: „Verboten werden: … Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen) …“ So ist es unterfolgendem Link nachzulesen:
Seit dem 17.03.2020 gilt außerdem eine „Allgemeinverfügung“ des Landkreises, in welcher es wörtlich heißt: „Verboten werden: … Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen) …“ So ist es unterfolgendem Link nachzulesen:
Daraus ergibt sich, dass auch Trauerfeiern nicht mit mehr als 10 Personen zu halten sind! Wir als Kirche und die Bestatter sind dazu angehalten, dieser Anweisung strikt zu folgen.
Wir wissen, wie schwer das vielen fällt - gerade bei uns auf dem Dorf, wo wir es gewohnt sind, gemeinsam von unseren Verstorbenen Abschied zu nehmen. Wir werden alles dafür tun, dass die Beisetzungen trotzdem würdig und angemessen gestaltet werden können. Ich bitte jedoch auch alle, in dieser besonderen Situation die oben genannten Vorgaben zu respektieren und erst wieder zu Trauerfeiern zu kommen, wenn diese wie üblich öffentlich in der Kirche stattfinden können.
Ihre/Eure Pastorin Melanie Logemann
Ihre/Eure Pastorin Melanie Logemann